Kündigung

    Kündigung der Mitgliedschaft

    1. Für wen möchten Sie die Mitgliedschaft kündigen?

    Mitgliedschaft kündigen

    Hiermit kündige ich,















    im Tanz-Club Rot-Weiß Kaiserslautern e.V.

    2. Wann soll die Kündigung wirksam werden?

    Die Kündigung ist laut Satzung mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich, d. h. Immer zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember eines jeden Jahres.

    Die Kündigung soll zum wirksam werden.

    3. Hinweis zum Besitz ausgeliehenen Vereinseigentums (z. B. Schlüssel)

    Falls Sie oder das von Ihnen zu kündigende Mitglied noch im Besitz ausgeliehenem Vereinseigentums (Schlüssel, Kleidungsstücke, Musikanlagen …) sind, wird die Kündigung erst wirksam, nachdem diese Gegenstände zurückgegeben wurden. Vereinbaren Sie darum in diesem Fall kurzfristig einen Termin mit unserem Schatzmeister Stefan Kraayvanger, zur Zurückgabe dieser Gegenstände. Sie erreichen ihn unter
    schatzmeister@tcrotweiss-kl.de oder telefonisch unter 0176/47886107

    4.Freiwillige Angabe des Kündigungsgrunds

    5. Widerruf der Einzugsermächtigung

    Hiermit widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung zum Termin des Wirksamwerdens der Kündigung.

    6. Falls Sie uns sonst noch etwas mitteilen möchten

    7. Datum der Kündigung